Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Artefactum GmbH
für den Bereich Fenster und Fassadenelemente
Firmensitz: Kreuzstr. 24, 82319 Starnberg. Tel. 08151 90 10 230
Handelsregister München, HRB 117999. USt-IdNr.: DE189568230
Geschäftsführer: Gerhard Fischer
I. Firmenzweck
Wirtschaftliches Betätigungsfeld der Artefactum GmbH ist die Vermarktung, Werbung und Projektförderung für technische Produkte und Dienstleistungen.
Das Geschäftsfeld Fenster und Hauselemente umfasst Vertrieb, Lieferung und Montage von Fenstern und Türen, Verschattungssystemen und sonstigen Anbauteilen und Zubehör.
Die Erfüllung der Aufträge von Privat- oder Firmenkunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erfolgt von Artefactum (nachfolgend „Auftragnehmer“) auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
2. Geltungsbereich der AGB
Die aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages oder Rechtsgeschäftes zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist jeweils das vom Auftraggeber bestellte Produkt oder die für ihn zu erbringende Leistung gemäß unserer Beschreibung, Abmessungen und Preisangaben im Werklieferungsvertrag. Preisangaben und Bilder auf unserer Website dienen als Orientierungshilfe und können von der individuellen Lösung deutlich abweichen. Kosten für Zusatzarbeiten, die nicht im Vertrag festgelegt sind (wie Gerüststellung, Kran, Elektriker, Schweiß- oder Maurerarbeiten u.ä.), trägt der Auftraggeber. Für Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen (Fliesen, Boden, Fassade, Tapeten, Fensterbänke) die bei fachgerechter Montage unvermeidbar sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche Merkmale und Maße des Angebotes geprüft und akzeptiert hat. Der Auftragnehmer ist für die Maße der Produkte nur dann verantwortlich, wenn er das Aufmaß selbst durchgeführt hat und der Aufraggeber diese nicht geprüft und akzeptiert hat. Alle Änderungen des Angebotes oder des Auftrages sind dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen und mit dem Auftragnehmer abzustimmen.
5. Widerrufsrecht
Privatkunden haben ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Ausgenommen davon sind Produkte, die individuell für den Auftraggeber produziert werden, sei es nach Maß oder Ausstattung. Der Rücktritt des Auftraggebers nach Produktionsstart eines individuellen Auftrages verpflichtet ihn zur vollen Bezahlung der Bestellung.
6. Zahlung
a) Bei Auftragserteilung überweist der Auftraggeber mindestens 50% des Auftragwertes auf das Konto des Auftragnehmers: Artefactum GmbH, Kreissparkasse Starnberg:
IBAN: DE05702501500005061031, BIC: BYLADEM1KMS.
Bei 100% Vorkasse erhält der Auftragnehmer ein Skonto von 3% des Auftragswertes.
Nach Eingang der Zahlung auf das Konto startet die Produktion.
b) Die Restzahlung (50%) ist bei Lieferung/Montage zu begleichen.
c) Die Transportkosten bis zur Baustelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland trägt der Auftragnehmer, wenn der Warenwert mehr als € 500,00 zzgl. Ust. beträgt.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Firma Artefactum Eigentümer der gelieferten Ware.
8. Liefertermin und Verfügbarkeitsvorbehalt
a) Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Zahlungseingangs.
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, beträgt sie ca. 5 Wochen. Bei Sonderfarben oder Sonderausführungen kann sich die Lieferzeit um bis zu 4 Wochen verlängern.
Liegt eine zeitlich absehbare Unmöglichkeit der Leistung durch Nichtverschulden des Auftragnehmers vor (Streik, höhere Gewalt, Unfälle etc.), verlängert sich die Lieferdauer um den Zeitraum der vorübergehenden Hinderung oder entbindet uns gänzlich im Falle der Unabsehbarkeit. In jedem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kann erst nach einer Verspätung von mehr als 3 Monaten erfolgen.
b) Der Käufer verpflichtet sich bei Annahme der Ware, diese auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen.
9. Gewährleistung
Für die Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer gelten folgende Bedingungen:
* Die Beanstandung bedarf der Schriftform mit genauer Mängelbeschreibung (ggf. Foto)
* Der Auftragnehmer beseitigt zu seinen Lasten alle Produktmängel, die als solche in
den Richtlinien der Lieferanten (Profil-, Glas-, Stoff- oder Beschlaghersteller) anerkannt
sind. Offensichtliche Beschädigungen wie Kratzer, Risse, Flecken, Glasbruch oder
fehlendes Zubehör müssen bei Lieferung der Ware gemeldet werden. Verdeckte
Mängel unverzüglich nach deren Auftreten
* Die Reklamationen werden unverzüglich bearbeitet – solange der Auftraggeber sich nicht
dem Auftragnehmer gegenüber in Zahlungsverzug befindet
* Die Mängelbeseitigung erfolgt additiv der Lieferzeit des zur Beseitigung benötigten
Materials
* Für die Ausführung des Auftrags wird die VOB zugrunde gelegt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
11. Sonstiges
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zum Werklieferungsvertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Streitigkeiten, die aus der Durchführung des Vertrages entstehen, verpflichten sich beide Seiten einvernehmlich und wohlwollend zu lösen.
Sollten einzelne Teile der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich wirksam.